Wussten Sie schon?

30.11.2011

Feinstaubbelastung am Limit


18.11.2011

Energiepreise im Vergleich


07.11.2011

Pressemitteilungen


Förderungen

Mehr und mehr wird der Schonung von Ressourcen Raum gewidmet und nicht nur die aktuellen Konjunkturpakete sind Auslöser für interessante (Zusatz)Förderungen im privaten Haushalt. Wir haben für Sie die populärsten Fördermöglichkeiten zusammengetragen:

Hackgutanlage / Land Tirol

Hackgutanlage / Land Tirol

Von der Tiroler Landesregierung, gültig ab 31.03.2010

Wenn Sie die Hackgutanlage in ein bestehendes Gebäude einbauen, gibt es 25% Wohnhaussanierung.

Das Amt der Tiroler Landesregierung fördert im Zuge der Wohnhaus-sanierung unter anderem Maßnahmen, die zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffaus-stosses führen. Dazu gehört natürlich auch der Einbau einer neuen Hackgutanlage. Bedingungen sind, dass die Baubewilligung des Gebäudes mind. 10 Jahre zurückliegt und das Haus/Wohnung zu dauernden Wohnzwecken (Hauptwohnsitz) dient.

Der einmalige Zuschuss beträgt 25% der förderbaren Gesamtkosten (Rechnungssumme). Zu den förderbaren Kosten gehören der neue Kessel samt Austragung und Regelung, ein neuer Boiler, eine etwaige Kaminsanierung und alle Materialien und Arbeiten, die zum Kessel-tausch notwendig sind.

Zeitlich wird um die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahme angesucht (Frist: bis zu 18 Monate nach Rechnungsdatum).

Heizkesseltausch / Land Tirol

Heizkesseltausch / Land Tirol

Mind. 25 % der förderbaren Gesamtkosten, gültig ab 31.03.10

Das Amt der Tiroler Landesregierung fördert im Zuge der Wohnhaussanierung unter anderem Maßnahmen, die zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstosses führen. Dazu gehört natürlich auch ein Heizkesseltausch. Bedingungen sind, dass die Baubewilligung des Gebäudes mind. 10 Jahre zurückliegt und das Haus/Wohnung zu dauernden Wohnzwecken dient.

Der einmalige Zuschuss beträgt beim Einbau eines neuen

  • Biomassekessels 25 %
  • Wärmepumpe 25 % (Leistungszahl mind. 1 : 4)
  • Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 25 %

der förderbaren Gesamtkosten (Rechnungssumme), dazu gehört der neue Kessel, ein neuer Boiler, eine etwaige Kaminsanierung und alle Materialien und Arbeiten, die zum Kesseltausch notwendig sind.

Die Installation (Erstinstallation, Austausch) einer Erdgas-Brennwertanlage oder (abweichend vom Grundsatz des Einsatzes innovativer klimarelevanter Systeme) der Austausch (nicht Erstinstallation) alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis flüssiger fossiler Brennstoffe gegen Öl-Brennwertsysteme stellt eine förderbare Maßnahme dar, wenn

  • eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage erfolgt
  • für Gebäude, die noch nicht thermisch saniert wurden, ein Energieausweis mit entsprechenden Ratschlägen und Empfehlungen vorgelegt wird
  • keine Möglichkeit für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz besteht
  • aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Zulieferungs- und/oder Lagerungsmöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Zeitlich wird um die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahmen angesucht (Frist: bis zu 18 Monate nach Rechnungsdatum).

Pelletsanlage / Land Tirol

Pelletsanlage / Land Tirol

Von der Tiroler Landesregierung, gültig ab 31.03.10

Wenn Sie die Pelletsanlage in ein bestehendes Gebäude einbauen gibt es 25 % Wohnhaussanierung.

Das Amt der Tiroler Landesregierung fördert im Zuge der Wohnhaussanierung unter anderem Maßnahmen, die zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstosses führen. Dazu gehört natürlich auch der Einbau einer neuen Pelletsanlage. Bedingungen sind, dass die Baubewilligung des Gebäudes mind. 10 Jahre zurückliegt und das Haus/Wohnung zu dauernden Wohnzwecken dient.

Der einmalige Zuschuss beträgt 25 % der förderbaren Gesamtkosten (Rechnungssumme). Zu den förderbaren Kosten gehören der neue Kessel samt Austragung und Regelung, ein neuer Boiler, eine etwaige Kaminisanierung und alle Materialien und Arbeiten, die zum Kesseltausch notwendig sind.

Zeitlich wird die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahmen angesucht (Frist: bis zu 18 Monate nach Rechnungsdatum).

Scheitholzanlagen / Land Tirol

Scheitholzanlagen / Land Tirol

Wenn Sie die Scheitholzanlage in ein bestehendes Gebäude einbauen, gibt es 25 % Wohnhaussanierung.

Das Amt der Tiroler Landesregierung fördert im Zuge der Wohnhaussanierung unter anderem Maßnahmen, die zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstosses führen. Dazu gehört natürlich auch der Einbau einer neuen Scheitholzanlage. Bedingungen sind, dass die Baubewilligung des Gebäudes mind. 10 Jahre zurückliegt und das Haus/Wohnung zu dauernden Wohnzwecken dient.

Der einmalige Zuschuss beträgt 25 % der förderbaren Gesamtkosten (Rechnungssumme). Zu den förderbaren Kosten gehören der neue Kessel samt Regelung, ein neuer Boiler, eine etwaige Kaminsanierung und alle Materialien und Arbeiten, die zum Kesseltausch notwendig sind.

Zeitlich wird um die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahme angesucht (Frist: bis zu 18 Monate nach Rechnungsdatum).

Solaranlage / Land Tirol

Solaranlage / Land Tirol

vom Land Tirol, gültig ab 31.03.10

Die Förderung von Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung (und für die Heizung) erfolgt auf der Grundlage der durch Rechnungen belegten Kosten. Die Förderung ist abhängig von der Größe des Kollektors und dem Inhalt des Boilers (Pufferspeicher). Bereits vorhandene Solaranlagen (Kollektoren, Puffer) werden bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

Einmalzuschuss: Die Förderung beträgt maximal € 210,00 pro m2 Kollektorfläche und je 50 Liter Boilerinhalt, insgesamt höchstens € 2.100,00 je geförderter Wohnung. Sofern die Solaranlage zur Unterstützung der Raumheizung dient, erhöht sich der Förderungshöchstbetrag auf € 4.200,00.

Annuitätenzuschuss: Der Förderung werden je geförderter Wohnung höchstens € 700,00 pro m2 Kollektorfläche und je 50 Liter Boilerinhallt, insgesamt höchstens € 7.000,00 an Gesamtbaukosten (gestützter Darlehensbetrag) zugrunde gelegt. Sofern die Solaranlage zur Untestützung der Raumheizung dient, erhöhen sich die förderbaren Gesamtbaukosten auf höchstens € 14.000,00.

Die Solaranlage ist mit einem Wärmemengenzähler auszustatten.

Zeitlich wird um die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahme angesucht (Frist: bis zu 18 Monate nach Rechnungsdatum). Es gelten die Richtlinien der Tiroler Wohnbauförderung.

Privatzimmervermieter müssen vorher ansuchen (Abteilung Wirtschaftsförderung der Tiroler Landesregierung, Tel. 0512 / 508 3218)

Auskünfte beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abtl. Ve2, Tel. 0512 508 2730 oder im Wohnbaureferat der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft.

Solaranlage / Gemeinden Tirol

Solaranlage / Gemeinden Tirol

Von folgenden Tiroler Gemeinden ist uns bekannt, dass zusätzlich zur Landesförderung ein Zuschuss erwartet werden kann.

foerderungenGemeindenTirol.pdf

Wärmepumpen / TIWAG

Wärmepumpen / TIWAG

bis zu € 150,00 pro kW elektrischer Anschlussleistung (x2 bei Effizienzbonus)

Detailbeschreibung:

Die Förderung bezieht sich auf neue, hochqualitative Wärmepumpenanlagen, die Wärme für die Raumheizung liefern. Auch der Ersatz alter durch neue Wärmepumpenaggregate wird gefördert. Der Förderwerber, der natürlich auch Kunde der TIWAG sein muss, erhält einen einmaligen Zuschuss von max. € 150,00 pro Kilowatt installierter elektrischer Leistung der Wärmepumpe. Die förderbare Obergrenze beträgt 10 kW.

Dabei gibt es als Grundförderung € 100,00 pro kW. Als so genannten Qualitätsbonus erhält man € 50,00 pro kW bei Einbau einer Wärmepumpe mit Gütesiegel und bei Ausführung durch einen zertifizierten Wärmepumpen-Installateur oder bei Planung und Abnahme durch einen geprüften Wärmepumpen-Planer.

 

Mehr Informationen unter TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG

Wärmepumpen / Land Tirol

Wärmepumpen / Land Tirol

Von der Tiroler Landesregierung, gültig ab 31.03.10: 25 % der förderbaren Gesamtkosten

Das Amt der Tiroler Landesregierung fördert im Zuge der Wohnhaussanierung unter anderem Maßnahmen, die zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstosses führen. Dazu gehört natürlich auch der Einbau einer Wärmepumpe. Bedingungen sind, dass die Baubewilligung des Gebäude mind. 10 Jahre zurückliegt und das Haus/Wohnung zu dauernden Wohnzwecken dient.

Der einmalige Zuschuss beträgt 25 % der förderbaren Gesamtkosten (Rechnungssumme). Zu den förderbaren Gesamtkosten zählen die neue Wärmepumpe samt Regelung, ein neuer Boiler und alle anderen Materialien und Arbeiten, die unmittelbar zum Wärmepumpeneinbau notwendig sind.

Zeitlich wird um die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahme angesucht (Frist: bis zu 18 Monate nachher)

Im Neubau gibt es unter den Kriterien der neuen Wohnbauförderung 2 Punkte für den Einbau einer Wärmepumpe. Die direkte Förderhöhe errechnet sich aus den zwei Punkten x 8 € x förderbare Nutzfläche in m².

Die maximale förderbare Nutzfläche beträgt für 1 - 2 Personen 85 m², für 3 Personen 95 m², für 4 und mehr Personen 110 m².

Auskünfte beim Amt der Tiroler Landesregierung unter 0512 / 508 Abtlg. Wohnhaussanierung oder im Wohnbaureferat der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft.

Ölheizung / Heizen mit Öl Gesellschaft mbH

Ölheizung / Heizen mit Öl Gesellschaft mbH

Als Besitzer einer Ölheizung steht Ihnen das neue Förderprogramm zur Verfügung. Die „Heizen mit Öl GmbH“ unterstützt Sie dazu mit bis zu 2.000* Euro (Fixbetrag) nicht rückzahlbarer Förderung für die Investition in eine moderne Ölheizung.

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